Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges erst gestellt werden kann, wenn Sie die Mitteilung erhalten haben, an welche Schule ihr Kind aufgenommen wird.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs gilt nur für die nächstgelegene Schule mit dem geringsten Beförderungsaufwand.

Der einfache Schulweg für Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 5 muss außerdem mehr als 3 Kilometer betragen.

Der Antrag ist nur online über folgende Adresse möglich:

http://www.muenchen.de/fahrtkosten