Adressänderung:
Adressänderungen müssen dem Sekretariat schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Anfangs- und Unterrichtszeiten:
Balthasar Neumann:
Balthasar Neumann (1687-1753) war ein bedeutender deutscher Architekt des Barock und Rokoko. Er wurde in Eger, Böhmen (heute Cheb, Tschechien) geboren und wirkte hauptsächlich in Süd- deutschland. Neumann ist vor allem für seine herausragenden Bauwerke bekannt, darunter die Residenz in Würzburg und die Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen in Oberfranken. Sein Stil zeichnet sich durch eine harmonische Verbindung von Architektur und Kunst aus, wobei er oft mit Malern, Bildhauern und Stuckateuren zusammenarbeitete, um ein Gesamtkunstwerk zu schaffen. Neumanns Werke gelten als Höhepunkt des süddeutschen Barock und haben einen bleibenden Einfluss auf die Architekturgeschichte unserer Realschule ausgeübt.

Bayerische Schulordnung (BaySchO):
Am 01.07.2016 ist in ganz Bayern die Bayerische Schulordnung in Kraft getreten. Diese regelt alle Belange, die schulartunabhängig sind. Schulartspezifisch wird sie ergänzt durch die Realschul- ordnung (siehe RSO).
Beratungslehrkräfte:
Die Beratungslehrkräfte beraten Eltern in Fragen zur Schullaufbahn, z.B. im Falle eines möglichen Schulwechsels.
Berufsorientierung: Die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen erhalten von unserer Berufsberaterin der Bundesagentur für Arbeit bezüglich ihrer Berufswahl eine individuelle Beratung. Darüber hinaus findet an der Städt. Balthasar-Neumann-Realschule einmal jährlich ein Berufsinfor- mationsabend für Eltern und Schüler statt, an dem sich verschiedene Firmen vorstellen und erste Kontakte geknüpft werden können.
Beurlaubung:
Vereinbaren Sie Arzttermine bitte außerhalb der Unterrichtszeit.
In Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung vom Unterricht gewährt werden:
Sie laden sich die Vorlage von der Homepage der Schule herunter (Formulare) oder Ihr Kind holt das Formular für die Beurlaubung im Sekretariat ab. Das Formular wird von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben eine Woche vor dem Termin bei der Klassenleitung abgegeben. Die Genehmigung ist erteilt, wenn Ihr Kind die Bestätigung von der Klassen- leitung bzw. der Lernhausleitung zurückbekommen hat und im Sekretariat abgegeben hat. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Unterrichtsbefreiungen für Urlaubsreisen nicht möglich sind. Auch an Tagen vor und nach den Ferien können generell keine Beurlaubungen genehmigt werden. Bei Erkrankung am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Schultag nach den Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Beurlaubungen sind nicht über WebUntis möglich.
Bewegte Pause:
Für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen können wir die bewegte Pause in der Turnhalle anbieten. Das Angebot findet in der 1. und 2. Pause statt und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich in einer strukturierten und spaßigen Umgebung zu bewegen. Es werden eine Vielzahl von Ballspielen und Spielsportarten zu unterschiedlichen Themen angeboten. Von Fußball über Basketball bis hin zu Völkerball und anderen Teamspielen ist für jeden etwas dabei. Die Vorteile sind vielfältig: verbesserte Konzentration, gesteigerte kognitive Leistungsfähigkeit und soziale Interaktion. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet, da Sportlehrkräfte anwesend sind.
Bienen-AG:
In der Bienen-AG lernen die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und die Lebensweise eines Bienenvolkes kennen. Welche Aufgaben hat die Königin? Welche die Arbeiterinnen und die
Drohnen? Wann schwärmt ein Volk? Warum und wie kann der Imker das „Schwärmen“
verhindern? Im Herbst werden die Vorbereitungen für das neue Bienenjahr getroffen. Rahmen und Kästen werden gereinigt und repariert. Aus dem selbst gewonnenen Bienenwachs werden Kerzen gegossen oder Lippenstifte hergestellt. Gut geschützt können die Bienen beim Sammeln und im Anflug an den Stock beobachtet werden. Am meisten Spaß machen das Schleudern und das Abfüllen des Honigs. Es wird kalt geschleuderter Honig von hoher Qualität gewonnen, den man
auch in unserer Schule käuflich erwerben kann.
Bildung und Teilhabe (BuT):
Informationen zu Bildung und Teilhabe erhalten Sie unter folgendem Link:
https://stadt.muenchen.de/service/info/leistungen-aus-dem-bildungspaket/1089231/n0
Bücherei:
Unsere Schule hat eine wunderschöne, gemütliche Bibliothek mit vielerlei verschiedenen Büchern. Die Schülerinnen und Schüler können diese in der Pause besuchen.
Digitaler Vertretungsplan (DSBmobile):
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, über die DSBmobile App den aktuellen Vertretungsplan einzusehen. Um die Inhalte des DSBmobile Kanals auf einem Smartphone anzuzeigen, installieren Sie bitte die DSBmobile App auf Ihrem Smartphone. Sie finden diese für Android-Geräte im Google Play Store bzw. für das iPhone im Apple App Store.
Nach erfolgreicher Installation können Sie sich mit den hier angegebenen Daten einloggen:
Kennung: 253582 Passwort: 0BNRDsB12
Disziplinarausschuss:
Dieser entscheidet bei schwerwiegenden Verfehlungen eines Schülers oder einer Schülerin nach Art. 86 (2) BayEUG und kann z. B. den Ausschluss vom Unterricht für einen befristeten Zeitraum oder auch die Androhung der Entlassung bzw. die tatsächliche Entlassung zur Folge haben. Der Aus- schuss setzt sich aus der Schulleiterin (Vorsitzende) und deren ständigem Vertreter sowie sieben gewählten Mitgliedern der Lehrerkonferenz zusammen.
Einsichtnahme von schriftlichen Leistungsnachweisen:
Um den Eltern einen Überblick über den Leistungsstand ihres Kindes zu ermöglichen und gegebenenfalls Schwachpunkte zu erkennen, werden Schulaufgaben in den Kernfächern immer mit nach Hause gegeben. Stegreifaufgaben werden nur auf Antrag mit nach Hause gegeben. Die Eltern sind mit dafür verantwortlich, dass die Leistungsnachweise von den Schülerinnen und Schülern unverändert und mit Unterschrift versehen spätestens nach einer Woche wieder bei der Lehrkraft abgegeben werden. Bei mehrfach verspäteter Rückgabe oder bei Verlust behält es sich die Lehrkraft vor, die Leistungsnachweise einzubehalten. In diesem Fall können sie in der Schule bei der entsprechenden Lehrkraft eingesehen werden.
Elternbeirat:
Der Elternbeirat sieht sich als Mittler zwischen Eltern und Schule und will durch seine Mitarbeit helfen, die Schule in ihren Aufgaben zu unterstützen. Dazu zählt unter anderem die finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, damit diese an Klassenfahrten (Schullandheim, etc.) teilnehmen können, sowie die Mithilfe und Mitgestaltung von Schulfesten. Außerdem arbeitet der Elternbeirat in dem von der Schulleiterin geführten Schulforum.
Der Elternbeirat ist unter elternbeirat-bnr@gmx.de per E-Mail zu erreichen.
Elternsprechtage:
Zweimal jährlich finden Sprechtage für die Eltern statt. Die Termine finden Sie im Elternbrief bzw. auf unserer Homepage. Eltern können sich per WebUntis ihre gewünschten Gesprächstermine online buchen.
Erkrankungen:
- Krankmeldung über WebUntis:
Sie haben die Möglichkeit ihr Kind mit ihrem Eltern-Account auf WebUntis eine Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn abzusetzen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter WebUntis.Des Weiteren überprüfen wir zu Beginn der ersten Stunde die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler und müssen mit Ihnen oder ggf. der Polizei umgehend Kontakt aufnehmen, wenn eine Krankmeldung Ihrerseits fehlt. - Ein ärztliches Attest muss abgeben werden…
- …ab dem 4. Krankheitstag
- …wenn Ihr Kind an dem Tag einen angesagten Leistungsnachweis geschrieben hätte
- …wenn Ihr Kind an einem Ferienrandtag (der Tag vor oder nach den Ferien) krank ist.
- …ab dem 4. Krankheitstag
- Häufen sich kurzfristige Erkrankungen und Befreiungen aus dem Unterricht oder bestehen Zweifel an der Erkrankung eines Schülers oder einer Schülerin, so kann die Schule gemäß § 20 BaySchO auch ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis verlangen, also Attestpflicht anordnen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
- Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat, praktischer Test), so ist neben der sofortigen Erkrankungs-meldung spätestens am darauffolgenden Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Vorliegen einer solchen (termingemäßen und sachlich zutreffenden) Entschuldigung erhält Ihr Kind einen Nach- termin. Fehlt die sofortige begründete Entschuldigung bzw. wird kein Attest vorgelegt, muss der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet werden (§ 21 Abs. 4 RSO). Gründe, wonach die Arbeit nicht oder nicht voll gewertet werden soll, können nachträglich nicht anerkannt werden.
Ersatzprüfung:
Werden von einem Schüler oder einer Schülerin nicht genügend kleine Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben bzw. mündliche Noten) erbracht, so kann einmal pro Halbjahr vom Fachlehrer eine Ersatzprüfung durchgeführt werden. Prüfungsstoff und Termin werden den Erziehungs- berechtigten spätestens eine Woche vorher mitgeteilt. Sollte der Termin wegen Krankheit nicht eingehalten werden können, so muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Erstuntersuchungsberechtigung:
Die Bescheinigung zur Berechtigung zur Erstuntersuchung für Ihren Sohn bzw. für Ihre Tochter ist im Sekretariat erhältlich. Diese Bescheinigungen werden nur von den Schülerinnen und Schülern der 10. Jahrgangsstufe benötigt, die zum neuen Ausbildungsjahr eine Ausbildung beginnen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig sind.
Fachschaften:
Einen Überblick über unsere Fachschaften finden Sie auf unserer Homepage.
https://bnrs.musin.de/kontakt/fachschaften/
Fahrausweise:
Fahrausweise können im Sekretariat beantragt werden.
Formulare:
Formulare finden Sie auf unserer Homepage.
Fundsachen:
In der Schule verlorene Gegenstände sind gegebenenfalls in der Fundkiste beim Sekretariat. Haftung: Für Wertgegenstände kann die Schule keinerlei Haftung übernehmen. Diese sollten ebenso wie größere Geldbeträge nicht in die Schule mitgenommen werden.
Ganztagsklassen:
In diesem Schuljahr bieten wir für unsere Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 und in der Klassenstufe 6 jeweils eine Ganztagsklasse an. Für diese Klassen gilt, dass jeweils an vier Tagen in der Woche ein ganztägiges, verpflichtendes Unterrichtsangebot bereitgestellt wird. Der Unterricht in unseren Ganztagsklassen beginnt um 08:00 Uhr und endet um 16:05 Uhr, bzw. freitags um 13:05 Uhr. Die Gestaltung des Stundenplans basiert auf dem Prinzip der Rhythmisierung, wobei ein Wechsel zwischen Lernzeiten, Übungseinheiten sowie Phasen der Entspannung berücksichtigt wird. Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Mittagessen teil, erledigen ihre Aufgaben, können Pause machen, sich bewegen, spielen, lesen oder eine AG besuchen. Der Ganztag beginnt in der zweiten Schulwoche. Falls Sie in der ersten Woche für Ihr Kind eine Betreuung am Nachmittag benötigen, melden Sie dies bitte im Sekretariat.
Gesunde Ernährung:
In der Städt. Balthasar-Neumann-Realschule achten wir auf gesunde Ernährung, deshalb sind
koffeinhaltige Getränke und Chips o. Ä. nicht erlaubt.
Handy- bzw. Smartphonenutzung:
Das Smartphone ist ein täglicher und selbstverständlicher Begleiter unserer Schülerinnen und Schüler. Schule von heute kann und soll kein abgeschotteter Raum sein, in dem die private Nutzung
digitaler Geräte grundsätzlich untersagt ist. Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Art. 56 Abs. 5 BayEUG) ermöglicht es uns, die private Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten in der Schule zu regeln.
Aus diesem Grund gelten an der Städt. Balthasar-Neumann-Realschule folgende Regeln zur Handynutzung:
Handynutzung während des Unterrichts:
Grundsätzlich ist die Nutzung von Mobiltelefonen während des Unterrichts nicht gestattet. Dies dient dazu, Ablenkungen zu minimieren und die Konzentration der Schülerinnen und Schüler auf den Unterrichtsinhalt zu fördern. Die Nutzung des Handys kann zu Unterrichtszwecken von einer Lehrkraft erlaubt werden.
Handynutzung während der Pausen:
Es ist uns besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler während den Pausen respektvoll und verantwortungsbewusst im Umgang mit dem Smartphone handeln. Während dieser Zeit haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihr Smartphone nur auf dem kleinen Pausenhof zu nutzen. Strengstens untersagt ist das Filmen und Fotografieren von anderen Personen und das Verschicken solcher Aufnahmen.
Bitte besprechen Sie o.g. Regelungen gemeinsam mit ihrem Kind, so dass wir gemeinsam als Schulfamilie einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Smartphone gewährleisten können.
Hausordnung:
Um das Lehren, Lernen und Zusammenleben am besten zu verwirklichen, wurden gemeinsam verbindliche Regeln vereinbart. Ein zentraler Punkt ist der respektvolle Umgang miteinander. Da die
Arbeit im Unterricht im Mittelpunkt steht, haben die Schülerinnen und Schüler die Pflicht zur Pünktlichkeit. Essen und Trinken ist nur in den Pausen und während der Freistunden erlaubt. Zudem muss auf die Sauberkeit im Schulgebäude sowie auf den Pausenhöfen geachtet werden. Zum Schutz der Gesundheit gilt selbstverständlich ein Alkohol- und Zigarettenverbot.
Hausmeister:
Homepage:
Unter bnrs.musin.de finden Sie aktuelle Informationen.
Jahrgangsstufentest/ Grundwissentest:
Jedes Jahr werden im September an allen Schulen Bayerns sogenannte Jahrgangsstufen- und Grundwissentests durchgeführt, in denen die Grundkenntnisse der Schülerinnen und Schüler geprüft werden. Die Noten der Tests können in die Zeugnisnote eingehen.
Jugendsozialarbeit (JaS):
Die Städt. Balthasar-Neumann-Realschule wird auch durch Sozialpädagoginnen unterstützt. Diese kümmern sich um Ihre Kinder, wenn es Probleme gibt, z. B. beim Lernen, bei Konflikten in der Klasse und/oder bei Schulangst. Sie stehen auch Ihnen als Eltern als Beraterinnen zur Verfügung, z. B. in Erziehungsfragen. Bitte nutzen Sie unser sozialpädagogisches Angebot und setzen sich mit Frau Schmidt-Groß bzw. Frau Neugebauer in Verbindung. Auf der Homepage der Schule sind die Kontaktdaten zu finden.
Kommunikationswege:
Sie haben die Möglichkeit über WebUntis, die Schul-E-Mail oder telefonisch über das Sekretariat mit uns in Kontakt zu treten.
Leistungsnachweise:
Die Anzahl der zu schreibenden Schulaufgaben in den einzelnen Jahrgangsstufen, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle (RSO §18).
In den Klassen 5 und 6 werden im Fach Mathematik die Schulaufgaben und Stegreifaufgaben durch angesagte Tests im Turnus von ca. sechs Wochen ersetzt (§18 Abs. 8, RSO). Bitte beachten Sie, dass eine Herausgabe der korrigierten Schulaufgaben an die Eltern nur erfolgt, solange die rechtzeitige Rückgabe von Ihnen gewährleistet wird.
Lernhäuser:
Unsere Schule ist in die drei Lernhäuser A, B und C untergliedert. Diese pädagogisch orientierte Organisationsform wurde gewählt, um Ihre Kinder effektiver und vor allem intensiver durch das Schulleben zu begleiten. Ein Drittel der Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet ein Drittel der Kinder und begleitet sie in den meisten Fällen von der fünften bis zur zehnten Klasse. Dadurch kann die Beziehung, die Lehrkraft und Schülerin bzw. Schüler im Laufe eines Schuljahres aufbauen, über dieses Schuljahr hinaus fortbestehen. Dies führt zu einer entspannten und effektiveren Zusammen- arbeit zwischen Elternhaus und Schule, da sich Kinder, Eltern und Lehrkräfte nicht in jedem Jahr neu
kennenlernen müssen.Die Lernhäuser sind nach den Wahlpflichtfächergruppen benannt. Jedes Lernhaus (LH) verfügt über ein eigenes Teamzimmer.
LH A:
Mathematisch-naturwissenschaftliches Lernhaus Teamzimmer: Raum 102
LH B:
Kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Lernhaus Teamzimmer: Raum 103
LH C:
Lernhaus Sozialwesen Teamzimmer: Raum 011
Lese-Rechtschreibstörung (LRS):
Diese Teilleistungsstörungen im Bereich Lesen und Rechtschreiben werden anerkannt, wenn die Diagnose durch den zuständigen Schulpsychologen (Herr Janowicz) bestätigt und ein Gutachten mit
Informationen zum Nachteilsausgleich erstellt wurde.
Mittagessen für die Ganztagsklassen:
Das Mittagessen für die Ganztagsklassen wird von Montag bis Donnerstag in unserer Mensa angeboten. Das Konzept basiert auf einer gesunden, ausgewogenen Ernährung und es wird auf
Lebensmittel, die biologisch und regional angebaut sind, geachtet. Wöchentlich wird ein Speiseplan ausgehängt, auf dem man sich über das breite und abwechslungsreiche Angebot informieren kann. Die Abrechnung erfolgt über PAIR Solutions und setzt eine Registrierung voraus.
Nachholfrist:
Bei einem Schulwechsel wird Schülerinnen und Schülern in Fächern, die an der vorhergehenden Schule nicht unterrichtet wurden, eine Nachholfrist gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Schüler/die Schülerin nachweisen, dass er/sie den Stoff erfolgreich nachgearbeitet hat. Bei Schülerinnen und Schülern, die zu Beginn eines neuen Schuljahres an unsere Schule kommen, dauert diese in der Regel bis Mitte Dezember bzw. bis zum Halbjahr.
Notenübersicht:
Um einen Überblick über die einzelnen Noten zu haben, schreiben die Schülerinnen und Schüler ihre Noten ins Logbuch bzw. Hausaufgabenheft. Außerdem werden bis zu dreimal im Schuljahr
Notenberichte/Zwischenberichte ausgegeben. —> siehe auch Zwischenbericht
Ordnungsmaßnahmen:
Ordnungsmaßnahmen (z. B. Verweise) können zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages notwendig werden. Die verschiedenen Ordnungsmaßnahmen sind im Artikel 86 BayEUG festgelegt.
Pausenverkauf:
Der Pausenverkauf wird von unseren Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern geführt. Es werden zum Großteil Bio-Produkte und auch Gemüse aus unserem Schulgarten verkauft und verwendet.
Praktikum:
Es findet in der 8. Klasse ein Sozialpraktikum im Sozialzweig (Zweig III) statt. In der 9. Klasse leisten die Schülerinnen und Schüler des Zweiges I+II ein Praktikum ab, im Zweig III zwei Praktika.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten über die Stadt München eine kostenlose Berufshaftpflichtversichung. Darüber hinaus gilt weiterhin die Schülerunfallversicherung.
Projekte:
In der 9. Jahrgangsstufe findet eine fächerübergreifende Projektarbeit mit anschließender Präsentation statt. Diese ersetzt jeweils einen Leistungsnachweis in verschiedenen Fächern.
Pünktlichkeit:
Auf Pünktlichkeit legen wir anunserer Schule sehr viel Wert. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, immer pünktlich zum Unterricht zu kommen. Bei jedem Zuspätkommen Ihres Kindes werden wir Sie durch eine schriftliche Mitteilung (roter Zettel) darüber informieren. Nach jeweils vier Verspätungen werden Ordnungsmaßnahmen sowie Gespräche bzw. Coachings erforderlich. Sollte das Zuspätkommen nicht selbstverschuldet sein, sei es im Falle eines Wintereinbruchs oder bei Pro- blemen der MVG (schriftlicheBestätigung der MVG), wird natürlich von dieser Regelung abgesehen.
Rauchen:
Auf dem gesamten Schulgelände der Städt. Balthasar-Neumann-Realschule gilt das ausnahmslose Rauchverbot. Bei Nichtachtung des Verbots muss Ihr Kind mit einer Ordnungsmaßnahme rechnen. Auch das Inhalieren durch E-Zigaretten und Vapes ist im Sinne des Rauchens zu verstehen.
Realschulordnung (RSO):
Die RSO ist die rechtliche Grundlage für die Realschulen in Bayern und ergänzt die Bayerische Schulordnung (BaySchO).
Schulberatungsstelle:
Neben dem Angebot unserer Beratungslehrkräfte, besteht auch die Möglichkeit, sich an die Bildungsberatungsstelle in Landeshauptstadt München zu wenden:
Referat für Bildung und Sport
Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement Bildungsberatung
Tel.: +49 89 233-83300
Schülermitverantwortung (SMV):
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, aktiv am Schulleben mitzuwirken. Die Vertretung der Schülerinnen und Schüler wird zu Beginn des Schuljahres gewählt. Sie arbeiten
eng mit den Verbindungslehrkräften und der Schulleitung zusammen.
Schulforum:
Mitglieder des Schulforums sind die Schulleitung, drei Lehrkräfte, drei Mitglieder des Elternbeirats sowie die Schülersprecherinnen und Schülersprecher. Hier werden Fragen, die die Schulgemein- schaft betreffen, besprochen. Gegebenenfalls wird über diese Themen auch abgestimmt.
Schulgarten:
Umgraben, mulchen, Beete und Wege anlegen, einsäen und wässern… Getreu dem Motto „Ackern schafft Wissen“ wird über das ganze Jahr hinweg viel über Gartenarbeit, den Boden und seine
Lebewesen erfahren. Wo kommt das Gemüse her? Was ist das, was wir da essen? Das Wissen über die Herkunft der Lebensmittel, den Anbau und die Vermarktung geht zunehmend verloren. Mit all diesen Themen setzen sich die Schülerinnen und Schüler der AG auseinander. Um den Bezug zu den Produkten herzustellen, verarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Küche ihr angebautes Obst und Gemüse.
Schulleitung:
Schulpsychologie:
Schulpsychologische Beratung an der Städt. Balthasar-Neumann-Realschule
Sekretariat:
Sprechstunden:
Die Sprechstunden der Lehrkräfte finden Sie auf unserer Homepage oder auf WebUntis. Über WebUntis können Sie einen Termin für eine Sprechstunde buchen.
Tutorinnen und Tutoren:
Umweltschule:
BNR erhält erneut die Auszeichnung „Umweltschule in Europa“
Unfallversicherung:
Die gesetzliche Schülerinnen- und Schülerunfallversicherung erstreckt sich auf Schule und Schulweg, nicht jedoch auf die schulfreie Zeit. Sie schließt eine Kranken- und Haftpflichtversicherung
nicht mit ein.
Melden Sie bitte Schul- und Schulwegunfälle unbedingt und innerhalb von drei Tagen im Sekretariat. Dort sind auch die entsprechenden Formulare zur Meldung an die Versicherung erhältlich.
Unterrichtsausfall:
Unterrichtsausfall lässt sich aufgrund von Fortbildungen, Exkursionen oder Krankheiten der Lehrkräfte manchmal nicht vermeiden. Es wird versucht, für die ausgefallenen Stunden Lehrkräfte einzuteilen, die in der Klasse eingesetzt sind oder das entsprechende Fach unterrichten.
Verbindungslehrkräfte:
Verbindungslehrkräfte sind von der Schülerschaft gewählte Lehrerinnen oder Lehrer an Schulen, die die Schnittstelle zwischen Schülern, Eltern, anderen Lehrkräften und der Schulleitung bilden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Kommunikation und Kooperation zwischen diesen verschiedenen Gruppen zu fördern und zu erleichtern. Verbindungslehrkräfte können bei Konflikten vermitteln,
Schülerinnen und Schüler bei Problemen unterstützen, Eltern informieren und beraten sowie die Schulleitung über aktuelle Entwicklungen informieren. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der För- derung eines positiven Schulklimas und einer aktiv gelebten Schulkultur.
Vertretungsplan:
Der Vertretungsplan ist den Schülerinnen und Schülern und Eltern über WebUntis oder das
Digitale-Schwarze-Brett zugänglich. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich über Vertre- tungen von Unterrichtsstunden regelmäßig zu informieren. Vertretungsstunden sind reguläre Unter- richtsstunden und keine „Freistunden“. Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich sowohl für das ausfallende als auch für das Fach der vertretenden Lehrkraft vor und nehmen das nötige Unter- richtsmaterial mit.
Wahlfach:
An unserer Schule werden jedes Jahr Wahlfächer angeboten. Die Anmeldung dazu erfolgt am Schuljahresanfang und ist dann verbindlich. Ein Abmelden während des Schuljahres ist nur in
Ausnahmefällen möglich.
Eine Übersicht über die aktuellen Wahlfachangebote erhalten Sie hier: Wahlkurse
Wasserspender:
An unserer Schule befindet sich ein Wasserspender, der den Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften einfachen Zugang zu frischem Trinkwasser bietet. Dieser Spender ist mit einem System
ausgestattet, das gefiltertes und gekühltes Wasser direkt zur Verfügung stellt. Zudem ist der Wasser- spender eine umweltfreundliche Alternative zu Einwegplastikflaschen und fördert damit ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
WebUntis:
Zwischenbericht / Zwischenzeugnis:
Wir ersetzen in den Jahrgangsstufen 5 – 8 das Zwischenzeugnis durch zwei Zwischenberichte. Dadurch erhalten die Erziehungsberechtigten einen regelmäßigen Überblick über die
erbrachten Leistungen. Darüber hinaus soll es möglich sein, auf eventuell absinkende Leistungen zu reagieren.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 erhalten ein Zwischenzeugnis.